Mit dem Beschluss von Bund und Ländern vom 19.01.2021 gilt für den Besuch in Kirchen folgende neue Regel: Während des gesamten Aufenthaltes in der Kirche gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- und Nasenschutzmaske der Qualitätsstufe OP, KN95 oder FFP2.
Alle verbindlichen Regeln für den Besuch und Trauerfeiern/Beisetzungen im Kolumbarium finden Sie bei unseren Coronamaßnahmen.