Bischof Norbert Trelle hat entschieden: Die Herz-Jesu-Kirche in Misburg- Süd soll Urnenbegräbnisstätte werden.
Nun ist es offiziell: Die Herz-Jesu-Kirche in Misburg-Süd soll in eine Urnenbegräbnisstätte umgewandelt werden. In der vergangenen Woche hatte der zuständige Bischof Norbert Trelle den Priesterrat des Bistums Hildesheim zu dieser Idee angehört. „Der Priesterrat hat den Plan mit überwältigender Mehrheit für positiv erklärt“, sagt Michael Lukas, der Sprecher des Bischofs. Der Bischof werde sich nun dieser Empfehlung des Rates anschließen und noch in dieser Woche ein Dekret erlassen, dass die Umwidmung der mehr als 100 Jahre alten Kirche beschließt.
Aus der Pressestelle des Bistums Hildesheim heißt es weiter: „Wenn das Dekret vorliegt, beginnt die Planungsphase des Kolumbariums durch eine Arbeitsgruppe unter Pfarrer Bernd Galluschke.“ Diese Planungen sind bereits weit fortgeschritten. Es hat sogar schon einen Architektenwettbewerb zur Gestaltung der Begräbnisstätte und technische Probebohrungen dafür gegeben. Der Siegerentwurf sieht ein künstliches Weizenfeld vor, in dessen Ähren die Urnen gestellt werden können. Auch der Termin für den letzten Gottesdienst steht bereits fest: Am 20. Juni soll die Gemeinde ein letztes Mal vor der Umwidmung zusammenkommen. Im Anschluss soll es auch noch ein Fest im benachbarten Pfarrheim geben.
Gerade erst hatten die Gegner des Kolumbariums durch ein Schreiben aus Rom Hoffnung geschöpft, ihre denkmalgeschützte Kirche doch noch erhalten zu können. Denn anders als durch die Kirchenführung der Herz-Jesu-Kirche bereits seit langem vermittelt, besagte das Schreiben, dass ein Dekret des Bischofs noch nicht erlassen wurde. Die Zukunft der Kirche schien somit wieder offen. Nun bleibt den Mitgliedern der Initiative „Alternative zum Kolumbarium“ nur noch die Möglichkeit, Beschwerde gegen das Dekret von Bischof Trelle einzulegen. „Wir werden alle möglichen Wege gehen, um die Kirche als Gotteshaus für die Gemeinde zu erhalten“ sagt Christian Werner, Mitglied der Initiative. Zunächstwird sich die Gruppe an den Bischof wenden. Sollte dies ohne Erfolg bleiben, werde eine Beschwerde direkt in Rom eingereicht. Der Begriff Kolumbarium leitet sich übrigens vom lateinischen Wort „columbarium“ ab, das so viel wie „Taubenschlag“ bedeutet. Damit werden kleine Wandnischen in Grabanlagen und Katakomben bezeichnet, in denen Urnen aufbewahrt werden.
von Anja Kelm
Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ), 29.04.2009